Präambel
Die netsek GmbH erbringt Dienstleistungen gemäss
jeweils aktueller
Preisliste, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien erfordert.
Um dem Rechnung zu tragen und die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten beider
Seiten möglichst umfassend zu definieren und transparent zu machen, aber auch, um die für
einen reibungslosen Ablauf der tatsächlichen Abwicklung notwendigen Verfahrensabläufe
festzuhalten, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden):
§ 1 Leistungsumfang
(1) Die netsek GmbH ist ein Internet-Sekretariat und
erbringt
Sekretariatsdienstleistungen entsprechend dem vom Auftraggeber gewählten Angebot und in
Absprache mit diesem.
Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt die netsek GmbH ihre
Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Der
Auftraggeber diktiert einen Text, versendet sein Diktat per E-Mail an die netsek GmbH und
erhält binnen 24 Stunden (an Wochenenden und Feiertagen 48 Stunden) das Diktat geschrieben
als Word-Datei per E-Mail zurück. Bei Eingang des Diktats bei der netsek GmbH zwischen 19.00
abends und 07.00 früh berechnet sich die Erfüllungszeit ab 07.00 früh des Folgetages bzw.
des angefangenen Tages. § 2 Absatz. 3 bleibt unberührt.
Diese Fertigstellungszusage gilt nicht für Interviews, wissenschaftliche und fremdsprachige
Texte.
(2) Zu den Sekretariatsdienstleistungen der netsek
GmbH gehören - im
notwendigen zeitlichen Umfang und zu den jeweils vereinbarten Einzelpreisen - insbesondere:
1. Die Einrichtung einer Zugangskennung, um das Diktat versenden zu können;
2. Hat der Auftraggeber trotz eines Computers mit Internetzugang nicht die Möglichkeit
digital zu diktieren (z.B. mit Digitales Diktat ®), wird durch einen Techniker des
Serviceteams die Soft – und/oder Hardware für das Digitale Diktat ® geliefert und
installiert. Die Preisberechnung erfolgt nach der jeweils aktuellen Preisliste, die
ebenfalls zum Vertragsgegenstand wird. Die netsek GmbH bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentümerin der Hardware und Inhaberin sämtlicher Rechte an der Software;
3. Die Einrichtung einer Benachrichtigungsfunktion per SMS und/oder per E-mail, mit der der
Auftraggeber über geschriebene und an ihn gesendete Diktate benachrichtigt wird;
4. Die Einrichtung eines E-mail-Postfaches, das über ein Web-Interface nach Eingabe eines
durch die netsek GmbH zugeteilten und später vom Auftraggeber abänderbaren Passwortes
abrufbar ist. Hierüber werden sämtliche eingehenden und ausgehenden Diktate verfügbar
gehalten.
(3). Jegliche - entgeltliche oder unentgeltliche -
Überlassung der
Dienstleistungen an Dritte ist dem Auftraggeber untersagt. Das Diktat muss stets Bezug zu
dem Auftraggeber aufweisen.
(4) Die netsek GmbH sichert zu, alle angemessenen
Maßnahmen zu ergreifen,
dass die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang
erbracht werden können. Sie sorgt unter anderem durch Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür,
dass die Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stets mit der größten
Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass Diktate in
Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unrichtig oder zeitlich verzögert
weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf.
resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Auftaggebers (§ 3 Absatz 9)
unabdingbar.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der netsek GmbH über das Internet oder
in anderer Form sind
freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für die netsek GmbH nur dann
verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und der netsek GmbH
vereinbart worden ist.
(2) Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags
des Auftraggebers
sowie der
Auftragsbestätigung durch die netsek GmbH. Die netsek GmbH erteilt dem Auftraggeber
unverzüglich eine schriftliche Auftragsbestätigung. Diese erfolgt durch Zusendung per Email.
Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr
Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail- Account
des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt
es nicht an. Der Auftraggeber erklärt bei Auftragserteilung über das Internet der netsek
GmbH zugleich sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
Mit Zugang der Auftragsbestätigung ist der jeweilige Einzelvertrag ( Auftrag )
geschlossen.
(3) Die in § 1 Ziffer (1) vereinbarte Lieferzeit
beginnt mit dem Zugang
der
Auftragsbestätigung. Liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle zur Ausführung der
Dienstleistung relevanten Daten vor, verlängert sich die Lieferzeit bis zur vollständigen
Vorlage aller relevanten Daten bei der netsek GmbH.
(4) Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt,
ist die
Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für
die Vergütung. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei
Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als
vereinbart.
(5) Die Leistungen der netsek GmbH erfolgen
ausschließlich zur
Unterstützung des
Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung
durchführt. Die netsek GmbH übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine
Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Die netsek GmbH erbringt die Leistungen
entsprechend den
Vertragsbedingungen der derzeit gültigen DIN 5008 und 676, nach neuer Rechtschreibung und
dem Stand der Technik. Dies trifft insbesondere bei Transkriptionen zu. Eine ungenügende
Aufnahmeoder Sprachqualität führt zu Zeitverlust beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. In
einem solchen Fall gilt die Regelung in § 2 Absatz 3 entsprechend. Die dadurch verursachten
Mehrkosten für einen höheren Zeitaufwand trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei seinem Diktat Eigennamen, Fremdworte,
Fachausdrücke und ähnliche Besonderheiten entweder beim Diktat zu buchstabieren oder diese
schriftlich in der dafür vorgesehenen Mitteilungsfunktion niederzulegen. Die Diktate sind
außerdem verständlich, langsam und mit Satz- und sonstigen Zeichen zu diktieren. Bei Beginn
des Diktats ist die Art des Schriftstückes ( z.B. Brief, Gutachten, Schriftsatz an Gericht
o.ä. ) anzugeben. Adressen sind nach Erhalt der Word-datei selbst einzustellen.
Falls aufgrund Nichtbeachtung dieser Vorgaben Mängel am hergestellten Dokument entstehen,
besteht kein Anspruch des Auftraggebers gegen die netsek GmbH.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle
erforderlichen Mitwirkungen
durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die
netsek GmbH unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind
wesentliche Pflichten.
(3) Daten, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt,
müssen inhaltlich
und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber der
netsek GmbH alle aus der Benutzung dieser Daten entstehenden Schäden und stellt die netsek
GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
(4) Von allen der netsek GmbH übertragenen Daten
behält der Auftraggeber
Kopien, auf die die netsek GmbH bei evtl. Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach
Erbringung der Leistung ist die netsek GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom
Auftraggeber erhaltenen Daten zu löschen.
(5) Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche
Mitwirkungsleistung
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus
entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehrkosten) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
(6) Der Auftraggeber hat es zu vermeiden, dass im
Rechts- und
Geschäftsverkehr der Eindruck entstehen kann, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der
netsek GmbH zuzurechnen.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen
netsek-Account vor dem
unbefugten
Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte -
beispielsweise durch regelmäßige Änderung - zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor
Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der netsek
GmbH unverzüglich (per E-mail) mitzuteilen.
(8) Der Auftraggeber hat selbständig dafür Sorge zu
tragen, dass die
technischen
Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon,
Internetanschluss etc.) empfangsbereit sind.
(9) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass sein
Diktat durch Mitarbeiter der netsek GmbH möglicherweise nicht, nicht vollständig oder
unrichtig bearbeitet worden ist (§ 1 Absatz 4), obliegt es dem Auftraggeber, in ihm
zumutbaren Umfang durch E-Mail diese Unklarheiten auszuräumen, um evtl. drohende Schäden zu
verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die
Diktate solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen
für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.
Beanstandungen sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt der Word-datei
gegenüber der netsek GmbH anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Anzeigefrist sind Ansprüche
ausgeschlossen.
§ 4 Leistungsentgelt
(1) Alle Preise verstehen sich in EURO (€) inkl.
Mehrwertsteuer, soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben ist. Das Leistungsentgelt für die
Dienstleistungen richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Es gilt das
jeweils aktuelle Preisverzeichnis der netsek GmbH.
(2) Die Leistungsentgelte für die Lieferung von
Hardware und für
erbrachte Serviceleistungen werden nach dem tatsächlich entstehenden Zeit- und
Materialaufwand berechnet.
Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet.
(3) Für sämtliche nachträgliche Korrekturen oder
Änderungen seitens des
Auftraggebers von bereits erledigten Aufträgen gilt das zum jeweiligen Zeitpunkt sich aus
der aktuellen Preisliste ergebende Leistungsentgelt. Bei unwesentlichen Mängeln seitens der
netsek GmbH ist § 6 Absatz 7 zu beachten.
(4) Die Leistungsentgelte für die erbrachte
Dienstleistung und für die
Lieferung der Soft und/ oder Hardware werden mit Rechnungsstellung fällig.
(5) Die netsek GmbH stellt dem Auftraggeber jeweils
bis zum dritten
Werktag eines Monats für die im vorhergehenden Monat erbrachten Dienstleistungen eine
Rechnung, aus der auch die Einzelentgelte ersichtlich sind. Der Rechnungsversand erfolgt per
e-mail.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der netsek
GmbH bei
Vertragsschluss eine
Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren von einem von ihm zu benennenden
Girokonto zu erteilen. Das Leistungsentgelt wird jeweils monatlich unmittelbar nach
Fälligkeit und Zusendung der Rechnung mittels Lastschrift eingezogen. Ist die
Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.B. bei
Auftraggebern mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber, eine
Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen bzw. - falls auch dies nicht
möglich ist - den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungserhalt auf eigene Kosten zu
überweisen.
(7) Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos
nicht ausgeführt
werden oder veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht
berechtigt ist (§ 5 Absatz 3), wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler
Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils € 15.- fällig. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich
gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.
(8) In besonderen Ausnahmefällen (z.B. fehlende
Einzugsermächtigung von
einem Girooder Kreditkartenkonto) ist die netsek GmbH berechtigt, zur Sicherung ihrer
Leistungsentgeltansprüche die Stellung einer angemessenen Kaution bis zum Dreifachen des zu
erwartenden monatlichen Leistungsentgelts zu verlangen. Ein Anspruch auf Verzinsung der
Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes wird die Kaution auf Verlangen des
Auftraggebers unverzüglich zurückgezahlt.
§ 5 Einwendungen gegen die Berechnung des
Leistungsentgelts
(1) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die
Berechnung des
Leistungsentgelts unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben und nachvollziehbar zu
erklären, gegen welche einzelnen Rechnungsposten sich die Einwendungen richten.
(2) Die netsek GmbH verpflichtet sich, unverzüglich
die Berechtigung der
Einwendungen zu prüfen und per E-mail Stellung zu nehmen. Verlangt der Auftraggeber eine
Einzelaufstellung der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, so erteilt die netsek
GmbH dem Auftraggeber eine solche Aufstellung der umstrittenen Dienstleistungsgruppe, wenn
dies zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann.
(3) Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss
auf die Fälligkeit
(§ 4 Absatz 6) des Leistungsentgelts, solange die netsek GmbH die Einwendungen nicht als
berechtigt anerkennt. Sie berechtigt den Auftraggeber insbesondere nicht, die
Rücklastschrift bereits eingezogener Beträge zu veranlassen.
(4) Erkennt die netsek GmbH die Einwendungen ganz
oder teilweise an, so
werden dem Auftraggeber die hierauf entfallenden Beträge unverzüglich durch Überweisung auf
das Konto des Auftraggebers zurückerstattet.
(5) Erkennt die netsek GmbH die Einwendungen nicht
an, so steht dem
Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht allenfalls in der Höhe zu, in der er einzelne
Rechnungsposten gerügt hat.
§ 4 Leistungsentgelt
(1) Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die
Beseitigung von
Mängeln. Tritt ein Mangel auf, so ist dieser der netsek GmbH unverzüglich nach Erhalt des
Diktats unter genauer Angabe der einzelnen Beanstandungen mitzuteilen und nachvollziehbar zu
erklären. Auf § 3 Absatz 9 und § 6 Absatz 7 wird hingewiesen.
(2) An der erbrachten Leistung dürfen keine
Veränderungen vorgenommen
worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf
Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder
Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
Minderung des Preises zu verlangen. Sollte aus zeitlichen Gründen (z.B. wegen Einhaltung
einer Frist des Auftraggebers gegenüber Dritten), die der Auftraggeber genau und
nachvollziehbar darzulegen hat, eine Nachbesserung oder Ersatzleistung nicht mehr möglich
sein, kann der Auftraggeber nur eine Minderung des Preises verlangen.
(3) Die netsek GmbH haftet für Vermögensschäden -
gleich aus welchem
Rechtsgrund - nur dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalspflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von
Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung der netsek GmbH auf die nach dem
Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag von €
1.000.- begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haftet die netsek GmbH auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber
hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
(4) Die Haftung der netsek GmbH für Vermögensschäden,
die auf
Übermittlungsfehlern zwischen Auftraggebern bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern der netsek
GmbH beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits
seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 3 Absatz 9) nachgekommen ist
und/oder Änderungsaufträge auf anderen als dem in § 10 Absatz 4 genannten Kommunikationsweg
übermittelt hat.
(5) Die Haftung der netsek GmbH für Schäden, die
durch Ausfall,
Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter -
insbesondere von Telekommunikationsdiensteanbietern wie die Deutsche Telekom AG oder
Anbietern von SMS-Dienstleistungen – oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist
ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen
wird. Insbesondere haftet die netsek GmbH nicht für Verzögerungen bei der Übermittlung von
Diktaten oder Mitteilungen (z.B. SMS) infolge eines (Mit-)Verschuldens des
Auftraggebers.
(6) Die netsek GmbH kann keine Gewähr dafür
übernehmen, dass sie nicht in
Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter - beispielsweise durch
Stromausfall - an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie
verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen
zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen. Die netsek GmbH haftet nur für
die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten
bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der netsek GmbH beruhe.
(7) Unwesentliche Mängel (z.B. versehentlich
unterschlagene Buchstaben;
Rechtschreibfehler, Formatierungen) können vom Auftraggeber nicht gerügt werden und sind
aufgrund des geringen Zeit- und Arbeitsaufwands von diesem selbst zu korrigieren. Ansonsten
gilt für nachträgliche Korrekturen § 4 Absatz 3. Ist der Auftraggeber der Auffassung, dass
es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, hat er dies der netsek GmbH unverzüglich
mitzuteilen. Mängel, die nicht mehr als 5 % der Anschläge der word-datei betreffen,
beeinträchtigen vereinbarungsgemäß die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht.
(8) Für Mängel an der dem Auftraggeber veräußerten
Hard- und Software
gelten Absatz 1 bis 6 entsprechend.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung
gemäss § 312 d BGB in
Verbindung mit § 355 BGB innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang (§ 2 Absatz 2)
der Auftragsbestätigung, ohne Angaben von Gründen in Textform durch E-Mail widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
innerhalb der Frist. Der Widerruf ist zu richten an: „info@netsek.net“.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen
Leistungen ohne Zurückbehaltung von Abschriften, Kopien oder sonstigen gespeicherten Daten
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der
Auftraggeber der netsek GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat der Auftraggeber der netsek GmbH insoweit
Wertersatz leisten.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die netsek GmbH
mit der Ausführung
der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat;
spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsschluss.
(4) Die netsek GmbH ist berechtigt, die Ausführung
der Leistung auch vor
Ablauf der Widerrufsfrist nach Absatz (1) zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer
sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
(5) Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des
Widerrufsrechts nach
Absatz (3) berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die
bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefertigten Teile des
Textes zu bezahlen.
§ 8 Ablehnung von Aufträgen
(1). Die netsek GmbH ist berechtigt, Aufträge auch
nach Erteilung einer
Auftragsbestätigung zurückzuweisen und die Bearbeitung abzulehnen, falls sich zu
Beginn oder während der Bearbeitung zeigt, dass hier verfassungsfeindliche,
gesetzeswidrige, beleidigende, politisch radikale, ausländerfeindliche oder sonstige
unzumutbare Texte erstellt werden sollen oder die Qualität der Sprachdatei eine
ordnungsgemäße Bearbeitung in angemessener Zeit verhindert.
(2) Bei berechtigtem Abbruch der Bearbeitung nach
Absatz 1 bleibt der
Auftraggeber zur Bezahlung der angefallenen Vergütung verpflichtet
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Auftraggeber wird hiermit gemäss § 33 Absatz
1
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) davon unterrichtet, dass die netsek GmbH personenbezogene
Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben,
maschinell bearbeitet.
(2) Die netsek GmbH ist stets um die Einhaltung aller
datenschutzrechtlicher Bestimmungen bemüht. Sie hat Mitarbeiter und Dritte, deren sie sich
bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG
verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen
Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
(3) Die netsek GmbH ist berechtigt, Teilnehmerdaten
unter Beachtung der
Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen, soweit sie sich bei der Durchführung dieses
Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung
oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers
oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.
(4) Die netsek GmbH ist stets bemüht, die ihm
überlassenen Daten sowohl
beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter
und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter
Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der
Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko hierdurch ausdrücklich
hingewiesen. § 6 gilt entsprechend.
(5) Der Auftraggeber und die netsek GmbH sind
einander zur vertraulichen
Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als
vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese
Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes
ergibt, ist München
Erfüllungsort für Zahlung, Erbringung der Dienstleistung und Lieferung. Gerichtsstand ist
München. Hat der Auftraggeber seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik
Deutschland, so ist Gerichtsstand Berlin-Schöneberg. Die netsek GmbH ist jedoch auch
berechtigt, das für den Auftraggeber zuständige Wohnsitzgericht anzurufen.
(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen der netsek GmbH
und dem Auftraggeber
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt - soweit nichts
anderes vereinbart ist - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen
zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz
oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Sämtliche Willenserklärungen beider
Vertragsparteien, insbesondere
auch Mitteilungen, Beanstandungen und sonstige Erklärungen, haben ausschließlich auf dem
elektronischen Weg per e-mail zu erfolgen. Erklärungen in anderer Form, z.B. telefonisch,
telefax, Postweg sind nur wirksam, wenn sie anschließend unverzüglich per e-mail bestätigt (
wiederholt ) werden.